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Energieberatung

Energiepass

Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter

 

Der Energiepass liefert verlässliche Informationen über die energetische Qualität und den Energieverbrauch eines Gebäude. Käufer und Mieter erhalten durch den Pass eine wichtige Orientierungshilfe wie hoch die Kosten für Heizung und Warm-

wasser in etwa sein werden und bekommen Basisinformationen über Dämmung und Heizungsanlage. Für Eigentümer ist der Energiepass eine erste Information über den Zustand ihres Gebäudes. Zusätzlich erhalten sie Sanierungs- und Modernisierungsempfehlungen in Kurzform.

 

 

• Welche Arten von Energiepässe gibt es?

 

Bedarfsorientierter Energiepass:

Im bedarfsorientierten Energiepass finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die Wärmedämmfähigkeit der gesamte Gebäudehülle wird berechnet und die Anlagentechnik detailiert berücksichtigt. Aus diesen Daten wird errechnet wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzerverhalten und Klima verbraucht wird. Ansätze für  Modernisierungsmaßnahmen werden aus den Ergebnissen unmittelbar sichtbar.

 

Der bedarfsorientierte Energiepass ist wesentlich aussagekräftiger als der verbrauchsorientierte Energiepass, da hier die Informationsdichte höher ist. Er wird von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen.

 

Verbrauchsorientierter Energiepass:

Der verbrauchsorientierte Energiepass basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Aus diesem Grund ist das Ergebnis stark abhängig vom Nutzerverhalten der Bewohnern,sowie von klimatischen Randbedingungen. Modernisierungsempfehlungen sind nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden.

 

 

• Wann ist welcher Energiepass vorgeschrieben?

 

Grundsätzlich gilt laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), das bei  Verkauf und Vermietung der Energiepass zugänglich zu machen ist. Dabei müssen Verkäufer und Vermieter den Energiepass nicht von sich aus vorlegen sondern nur auf Verlangen - dann jedoch "unverzüglich".

Bei nicht rechtzeitiger oder vollständiger Vorlage gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafe von bis zu 15.000 € geahndet werden kann.

 

Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde:

Der bedarfsorientierte Energiepass ist Pflicht.

 

Gebäude für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder Häuser mit mehr als vier Wohneinheiten:

Wahlweise bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Energiepass.

 

Gebäude nach umfassender Sanierung oder nach einer Modernisierung mit öffentlichen Mitteln:

Der bedarfsorientierte Energiepass ist Pflicht.

 

Neubauten:

Der bedarfsorientierte Energiepass ist Pflicht.

 

 

• Wie lange ist der Energiepass gültig?

 

10 Jahre ab Ausstellungsdatum.

 

 

• Welche Daten werden für einen Energiepass benötigt?

 

 

Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises ist eine detaillierte Datenerfassung des Gebäudes notwendig. Hierfür sind Baupläne, Baubeschreibungen, sowie das Schornsteinfegermessprotokoll hilfreich.

 

Für eine seriöse Bestandsaufnahme ist grundsätzlich ein Vor-Ort- Termin notwendig um Abweichungen von Bestandsplänen festzustellen und den tatsächlichen Zustand der Bauteile beurteilen zu können.

 

Neben dem Gebäudevolumen, beheizter und unbeheizter Wohnfläche,  Bauteilflächen von Fenstern, Dach, Außenwänden, Bodenplatte und Kellerwänden, wird auch die Anlagentechnik der Heizungs- und Brauchwasserbereitung erfasst, sowie Wärmebrücken und Undichtigkeiten.

 

 

• Was kostet der Energiepass?

 

Verbrauchsorientierter Energiepass:

35 € für Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte.

50 € für Mehrfamilienhaus bis vier Wohneinheiten.

60 € für Mehrfamilienhaus ab 5 Wohneinheiten.

 

Bedarfsorientierter Energiepass:

ab 250 € für Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte.

ab 350 € für Mehrfamilienhaus.

 

 

 

 

 

 

 

 

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